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Sonnabend, 19. Mai 2012, 19:22 Uhr

Legionellen-Info

23.04.2012 11:39

Neuregelung für Legionellen tritt am 1. November 2011 in Kraft

Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV [1]) wurde die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers in Gebäuden auf Legionellen erweitert.

Nunmehr müssen gem. § 14 Abs. 3 TrinkwV alle Betreiber von Trinkwasser-Installationen, auf die nachfolgende Merkmale zutreffen, Ihr Trinkwasser an repräsentativen Probenahmestellen (siehe Anhang) auf das Vorhandensein von Legionellen untersuchen lassen:

  • Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit und
  • Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik [2] und
  • es müssen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sein, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt

Damit müssen auch Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also auch in Mietshäusern, auf Legionellen untersucht und dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung bleiben generell Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen und die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben.

Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert.

Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts erkranken jedes Jahr mindestens 20.000 - 32.000 Menschen in Deutschland an ambulant erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden; bis 15% der Fälle enden tödlich. Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird.

Zur Vermeidung eines massiven Legionellenwachstums in der Trinkwasser-Installation sollten folgende Grundregeln eingehalten werden:

  • Vermeidung von Stagnationsbereichen; hier ist eine Erwärmung/Abkühlung des Trinkwassers auf Umgebungstemperatur zwangsläufig, was ein mikrobiologisches Wachstum fördern kann
  • Einhalten der Temperaturanforderungen: für Kaltwasser < 25°C, für Warmwasser > 55°C
  • Verwendung von für den Einsatz in der Trinkwasserversorgung geprüften und zertifizierten Materialien und Anlagenteilen (z.B. DVGW Prüfzeichen)
Hinweis

Eine permanente, prophylaktische, chemische/elektrochemische Desinfektion von Trinkwasser in Trinkwasser-Installationen, die nach den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden, ist weder notwendig noch sinnvoll und verstößt gegen das Gebot zur Minimierung chemischer Stoffe im Trinkwasser gemäß § 6 Abs. 3 TrinkwV [3].

Verfasser: Michael Schoop, Wasserverband Norderdithmarschen, 23.04.2012

Weitere Informationen finden Sie unter:

Anhang

Probenahmeschema gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 und Empfehlung des Umweltbundesamtes[4]
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  1. Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011
  2. vgl.: Dr. Karin Gerhardy, Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel, energie I wasser-praxis 2/2012, S. 42 ff.
  3. vgl.: twin Nr. 05, Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation, Stand April 2009
  4. Empfehlung des Umweltbundesamtes; Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach §3 Nr.2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird, Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2005 · 49:697–700

 

Das Schwermetall Uran im Trinkwasser

18.04.2012 13:42

Allgemeines:

Uran ist ein auf der Erde weit verbreitetes Element. Das Schwermetall ist in Form zahlreicher Mineralien fast überall in der Erdkruste zu finden. Es kann in Gesteinen, Mineralien sowie Wasser, Boden und Luft vorkommen. Durch Auswaschung aus den Erdschichten können auch Spuren des Urans in das Grundwasser oder Oberflächenwasser gelangen. Die Urangehalte sind im Wesentlichen geogen, also durch die Natur bedingt und somit regional sehr unterschiedlich.

Im Amazonas findet man Werte von 0,03 µg/l, im Ganges 3,9 µg/l. Deutsche Flüsse weisen in der Regel Urankonzentrationen zwischen 1 und 3 µg/l auf (http:\\www.geo.tu-freiberg.de /~merkel/uran_index.htm).

Im Wasser ist grundsätzlich zwischen der chemotoxischen Wirkung (Giftigkeit) und der radiotoxischen Wirkung (schädliche Strahlung durch radioaktiven Zerfall) des Urans zu unterscheiden. Bei der Betrachtung von Uran im Trinkwasser ist aufgrund der chemischen Beschaffenheit des Elements weniger die Radiotoxizität als die chemische Toxizität von Bedeutung. Das heißt, dass die mögliche Schädlichkeit von Uran nicht von seiner radioaktiven Strahlung ausgeht, sondern von seiner Giftigkeit für den menschlichen Organismus.

Im Hinblick auf Uran im Trinkwasser gab es bis 2011 nur Orientierungswerte:

bis 15 µg/l = unbedenklicher gesundheitlicher Orientierungswert Weltgesundheitsorganisation (WHO)
bis 10 µg/l = unbedenklicher gesundheitlicher Orientierungswert Umweltbundesamt (UBA)
bis 2 µg/l = zulässig für „Säuglingsnahrung“, die als solche beworben wird

Ab 01.11.2011 wurde in die Deutsche Trinkwasserverordnung ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser aufgenommen. Er beträgt 10 µg/l.

Situation in Schleswig-Holstein:

Das zuständige Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein hat in einer repräsentativen Studie in 2008 insgesamt 375 Trinkwasserversorgungsanlagen auf Uran untersucht. In seiner zusammenfassenden Bewertung der Ergebnisse der „Untersuchung zum Urangehalt im schleswig-holsteinischen Trinkwasser“ stellt das Landesamt folgendes fest:

„Die gemessenen Werte liegen alle unter dem derzeitigen Leitwert von 10 µg/l. Der Leitwert von 10 μg/l wird für alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich nicht gestillter Säuglinge, auf toxikologisch-epidemiologischer Grundlage als gesundheitlich sicher betrachtet. Somit ergibt sich entsprechend den derzeit aktuellen toxikologischen Bewertungen des Urans für keine der beprobten Wasserversorgungsanlagen ein Handlungsbedarf.“

Situation bei den KOWA SH - Mitgliedern:

WBV Eiderstedt < 0,01 µg/l
ZV Wasserversorgung Drei Harden 0,02 µg/l
WV Krempermarsch 0,03 µg/l
WBV Mittleres Störgebiet < 0,01 µg/l
WV Nord < 0,01 µg/l
WV Norderdithmarschen 0,01 µg/l
WV Süderdithmarschen 0,04 µg/l
WV Treene 0,08 µg/l
WV Unteres Störgebiet 0,26 µg/l
WBV Föhr 0,06 µg/l

[Die Nachweisgrenze für Uran (U-238) gemessen nach DIN EN ISO 17294-2 E29 beträgt 0,01 µg/l]

Fazit:

Uran im Trinkwasser stellt in den Versorgungsgebieten der KOWA SH - Mitglieder, und darüber hinaus in ganz Schleswig-Holstein, für die Verbraucher kein Risiko dar! Die geologischen Verhältnisse im Land sind so, dass die Uran-Werte im Grundwasser um ein Vielfaches unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung bzw. sogar unter der technischen Nachweisgrenze liegen. Für Schleswig-Holstein hat der Grenzwert für Uran daher keine Relevanz.

„Relevant ist der neue Grenzwert für Uran im Trinkwasser von 10 µg/l nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran in höheren Konzentrationen vorkommen kann.“ (Umweltbundesamt 2011)

Verfasser: Ernst Kern, Wasserverband Nord, 04.04.2012

Weitere Informationen als PDF-Datei:
  1. Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen UBA-Leitwertes (10 µg/l U) und des Grenzwertes für säuglingsgeeignete abgepackte Wässer (2 µg/l U)
    Umweltbundesamt, 19. Mai 2009
  2. Untersuchungen zum Urangehalt im schleswig-holsteinischen Trinkwasser
    Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig- Holstein, April 2008

Kooperation der Wasserversorger

16.11.2011 10:08

WRIXUM/FÖHR
Zehn kommunale Wasserversorger haben sich zur Kooperation kommunaler Wasser- und Abwasserverbände Schleswig-Holsteins (KOWA SH) zusammen geschlossen: Es sind zehn Vertragspartner, die in sechs Kreisen des Landes - Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg und Steinburg - ansässig sind. Bei der Gründungsversammlung in Wrixum auf Föhr nutzten Verbandsvorsteher und Geschäftsführer die Möglichkeit zu einem Treffen und besserem Kennenlernen.
Bei der Gründungsversammlung wurde Dr. Hark Ketelsen, Geschäftsführer des WBV Föhr, zum Vorsitzenden der KOWA bestellt. Ihm zur Seite stehen Ernst Kern vom Wasserverband (WV) Nord in Oeversee und Volker Ahrens vom WV Krempermarsch in Horst.
"Die einzelnen Wasserverbände hatten schon immer losen Kontakt zueinander. Deshalb ist jetzt der Zusammenschluss nur eine logische Konsequenz, um den Austausch auf eine offizielle Ebene zu stellen", erläuterte Hark Ketelsen. Mit regelmäßigen Treffen und gemeinsamen Projekten soll die
Gemeinschaft nun effektiver und konstruktiver werden, wobei keiner der Verbände seine Selbstständigkeit verliert.
Für die Zukunft sind nun unter anderem Leistungsvergleiche und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen angedacht. Auch vom gemeinsamen Material-Einkauf verspricht sich der Vorsitzende der KOWA Preisvorteile für alle Verbände. Unser Ziel ist, sagte Ketelsen, so günstig wie möglich für die Kunden zu arbeiten und dabei nachhaltig mit dem Wasser umzugehen. Die neue Kooperation will auch ihre Interessen klar vertreten: Deshalb hat sie sich in einer Resolution an die Landesregierung gegen die unterirdische Verpressung von
Kohlendioxid ausgesprochen. Die KOWA ist ein offener Verbund, der weitere Mitstreiter aus der kommunalen Wasserwirtschaft ausdrücklich willkommen heißt. Dabei unterscheiden sich die kommunalen Verbände erheblich von privatrechtlichen Unternehmen.
Die kommunalen Versorger stellen durchaus ein Gewicht dar: Insgesamt 14 Wasserwerke versorgen rund 400 000 Menschen in 426 Gemeinden, wobei sie in 97 Gemeinden auch für die Abwasserbeseitigung zuständig sind. Rund 30,5 Millionen Kubikmeter Wasser fördern die Mitglieder die KOWA und sie verteilen es über eine Trinkwasser-Rohmetz von 7507 Kilometern Länge.

len


Kooperation vereinbart: Die Verbandsvertreter auf der Fähre durchs Wattenmeer.

len

Quelle: shz-Artikel vom 16.11.2011